Als Beratungsunternehmen steht die Digital Compliance Consulting GmbH ihren Kunden/ Kundinnen seit vielen Jahren kompetent zur Seite.
Bei der Verarbeitung von Beschäftigten-daten z.B. in einem BEM können viele Fehler begangen werden, die zu gravierenden Bußgeldzahlungen führen.
Betriebliches Eingliederungsmanagement ist Vertrauensache.
Wir arbeiten in einem Team mit Vertretern/ Vertreterinnen unterschiedlicher Berufs-gruppen zusammen. Bei der Entwicklung von Lösungen nutzen wir diese multiprofessionellen Teamressourcen bestmöglich für Sie.
Wir übernehmen gerne als externe Berater/ Beraterinnen Teile Ihrer betrieb-lichen Aufgaben. Sie benötigen keine eigenen Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen mit teurem Spezialwissen für eventuell auftretende BEM-Fragestellungen.
Lösungsorientiert und pragmatisch ist in der Regel der Ansatz, den unsere Berater/ Beraterinnen in der täglichen Arbeit nutzen. Lassen Sie sich im Rahmen eines unverbindlichen Gesprächs von unseren Lösungsansätzen überzeugen.
Nutzen Sie die praxiserprobten Verfahrensstrukturen und von unseren BEM-Experten entwickelten Vorlagen für Ihre Prozesse im Bereich des Betrieblichen Eingliederungsmanagements.
Nutzen Sie unsere langjährigen Erfahrungen aus den Bereichen Beschäftigtendatenschutz und Daten-schutz-Compliance für Ihren BEM-Prozess.
Mit einer gut vorbereiten Moderation können in Gesprächen perfekte Ergebnisse erzielt werden. Unsere Berater/ Berater-innen können in heiklen Situationen der entscheidende Faktor für ein lösungs-orientiertes Mitarbeitergespräch sein.
Wenn Sie auf der Suche nach lösungsorientierten und datenschutz-konformen Hilfen für Ihre BEM-Prozesse sind, dann sind Sie bei uns richtig. Wir stehen mit unseren Beratern/ Beraterinnen für fachliche, ehrliche und pragmatische Lösungen, die alle Aspekte des Sozial- und Arbeitsrechtes sowie der DS-GVO und des BDSG berücksichtigen.
Das Expertenteam für Ihr Betriebliches Eingliederungsmanagement
besteht aus eigenen Mitarbeitern und freiberuflichen Kooperationspartnern
Lesen Sie unsere letzten Informationen
Sascha Fackeldey | 2022-09-19
Das BEM ist eine Aufgabe des Arbeitgebers. Die Deutsche Rentenversicherung unterstützt Unternehmen bei der Einführung von BEM-Strukturen mit einem Leitfaden.
Alexander Forssman | 2022-03-13
In einer Entscheidung vom 19.7.2016 hat das LAG Hamm (7 Sa 1707/15) die Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer krankheitsbe-dingten Kündigung bei Unterlassen eines BEM gefestigt.
Andrea Pesch | 2022-05-03
Inklusionsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe stehen Betrieben und Dienststellen in Nordrhein-Westfalen und deren betrieblichen Akteuren mit Rat und Tat zur Seite.